Das Kirchenasyl

Die Kirchenasyl ist nicht als rechtmäßig anerkannt und trotzdem kann es kann legitim sein, 
wie ein aktuellen Fall aus Belp gezeigt: 
Eine eritreische Familie sollte nach Italien (Dublin 2) ausgewiesen werden, 
kann aber jetzt in der Schweiz bleiben (siehe Anhang). 
An einer Konferenz mit über 100 Teilnehmern, die von Migrationscharte organisiert wurde 
und am 5. November in Zürich stattfand, präsentierte der ehemalige Prof.théol. Peter Bühler 
seine theologischen Überlegungen zu diesem Thema.
Anschliessend wurde in Workshops diskutiert und schliesslich wurde eine "Checkliste Kirchenasyl" verabschiedet.

Weitere Informationen: http://neuemigrationspolitik.ch/

[gview file=”http://ifor-mir.ch/wp-content/uploads/2016/11/Pressemitteilung-zur-Beendigung-des-Kirchenasyls-1.pdf”]

[gview file=”http://ifor-mir.ch/wp-content/uploads/2016/11/Tagung_Kirchenasyl_ZH_5.11.2016_Referat_P.Bü.pdf”]

[gview file=”http://ifor-mir.ch/wp-content/uploads/2016/11/Checkliste_Kirchenasyltagung_5Nov16.pdf”]

 

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