Friedensrat: Die Schweiz unterstützt direkt die eritreische Diktatur

Der Schweizerische Friedensrat veröffentlicht am 5. April folgende Medienmitteilung:

Mit der Überprüfung der vorläufigen Aufnahme von über 3200 Flüchtlingen aus Eritrea betreibt der Bund reine Symbolpolitik auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Denn es ist klar, die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme bewirkt nur eines, die noch stärkere Prekarisierung der Betroffenen, denen damit die letzte Chance genommen wird, sich hierzulande nützlich zu machen und zu integrieren. Und es liefert sie vollends der Willkür des eritreischen Regimes aus. Es ist verantwortungslose Verharmlosung zu behaupten, Eritreer ab einem gewissen Alter hätten lediglich Steuern an ihr Regime zu bezahlen und eine Bedauernserklärung zu unterzeichnen, dann könnten sie gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren. Die Bedauernserklärung ist ein Blankocheck für ein Willkürregime, das keine Hemmungen in der Unterdrückung seines Volkes kennt. Aus gutem Grund verweigert es dem IKRK den Zugang zu seinen Gefängnissen.
Noch viel problematischer ist die sogenannte 2-Prozent-Steuer, welche Eritrea von seinen Landsleuten in der Diaspora erhebt, mit allen möglichen Tricks und Zwangsmassnahmen. Dazu hat es auch in der Schweiz Kontroversen gegeben von 2012 bis 2016, bis die Bundesanwaltschaft beschloss, den Fall aus Mangel an Beweisen für illegale Aktivitäten der eritreischen Vertretung abzuschliessen. Das war allerdings etwas voreilig. Denn im Juni 2016 beschloss die niederländische Volkskammer eine Untersuchung über die 2-Prozent-Steuer, die von der Universität Tilburg durchgeführt wurde und im Juni 2017 erschienen ist. Einbezogen wurden die sieben EU-Länder Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden und Grossbritannien.
Die Studie kommt zum Schluss, dass es zwar erhebliche Unterschiede bei der Erhebung der Steuer gibt, sie aber eindeutig völkerrechtswidrig ist. Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass das in der Schweiz nicht auch so ist. Mit der Annulierung der vorläufigen Aufnahme für Eritreer setzt das SEM nicht nur diese Leute unter Druck, eine rechtswidrige Steuer zu bezahlen, sondern leistet damit Beihilfe zur Stützung des Unrechtsregime Afewerkis. Bedenklich ist auch, dass das Bundesverwaltungsgericht mit einem fragwürdigen Urteil die Legitimation für das Vorgehen des SEM geschaffen hat.
Der Schweizerische Friedensrat (SFR) fordert das Bundesverwaltungsgericht auf, sein Leiturteil zu korrigieren, und das SEM die Überprüfung der vorläufigen Aufnahme für Eritreer sofort einzustellen.
Die Untersuchung der Universität Tilburg ist in Englisch erschienen: «The 2% Tax for Eritreans in the diaspora. Facts, figures an experiences in seven European countries». Der Link zur PDF-Version der Studie findet sich auf der Website des SFR in der Rubrik «Kampagnen». Dort finden sich auch vertiefte Informationen zu Eritrea.

Zürich, 5. April 2018

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Präsident, Ruedi Tobler, zur Verfügung: 071 888 08 55.

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