Zum gewaltfreien Widerstand

Gewaltfreiheit wird seit jeher entweder belächelt, verachtet oder verfolgt. Das hat bestimmt damit zu tun, dass Gewaltfreiheit und Widerstand einander zugehörig sind, denn früher oder später mündet Gewaltfreiheit in Widerstand gegen Gewalt und Unrecht.

Gewaltfreiheit unterordnet sich einer gewalttätigen Ordnung kaum widerstandslos. Je gewalttätiger das System, desto profilierter der gewaltfreie Widerstand, und sei er noch so klein. Das war im Altertum so (jüdischer Aufstand), im 13. Jahrhundert (Katharer), übers Mittelalter (Täufer) bis in die Neuzeit: Ungarn, Tibet, Kriegsdienstverweiger, um nur drei Beispiele aus unzähligen zu nennen.

Demokratische Regierungen gehen weniger gewalttätig mit ihren BürgerInnen um als totalitäre. Die BürgerInnen sind ja nicht Subjekte – jedenfalls solange sie sich nicht auffällig verhalten. Hier verschiebt sich heute einiges. “Auffällige” geraten leicht in die Fänge des Kriegs gegen den Terrorismus. Zudem hat sich die Gewalt verlagert, ins mehr oder weniger ferne Ausland, bzw. auf eine andere, strukturelle Ebene oder eine andere Gesellschaftsschicht. Wo Ungerechtigkeit herrscht, wird sich aus der Bewegung der Gewaltfreiheit Widerstand regen. Wo Gewaltfreiheit Ungerechtigkeit widerstandslos hinnimmt, verliert sie ihre Seele.

Im Zeitalter des Kriegs gegen den Terrorismus sieht sich der gewaltfreie Widerstand neuen Herausforderungen gegenüber. Die Berichterstattung über die Marathon-Bomben in Boston zeigt auf, dass in den USA Radikalismus gleichgesetzt wird mit Gewaltbereitschaft. Darin steckt eine gefährliche Ironie. Das Täufertum des 16. Jh., der sog. linke Flügel der Reformation, wird im Englischen als Radical Reformation bezeichnet, bzw. die Täufer als “radicals”. In der fatalen Verwechslung von radikal und gewalttätig wird weniger nach der Gewaltbereitschaft gefragt, als nach radikalen Ideen, was meist als Nähe zu Islamismus verstanden wird. Diese Gleichsetzung von Radikalismus = Terrorismus schiesst nicht nur über das Ziel hinaus, sondern untergräbt das Wesen der Zivilgesellschaft, welche das Recht sowohl auf Meinungs- und Religionsfreiheit wie auf Widerstand einschliesst und dieses Recht auch schützen muss. Nicht die Radikalität darf Sicherheitskriterium sein, sondern die Gewaltbereitschaft, bzw. die Verpflichtung zur Gewaltfreiheit muss es sein.

Andererseits ist die Angst der Machthaber vor der Gewaltfreiheit nicht unberechtigt, denn nicht Bombenleger werden die Welt grundlegend verändern, sondern der gewaltfreie Widerstand tut es.

Lesetipp: Dorothee Sölle; Mystik und Widerstand. Du stilles Geschrei. Hoffmann und Campe, 1997

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