Stopp Waffenexporte an USA und an Staaten die an Kriegen beteiligt sind

Als Reaktion auf den Raketenangriff in der Nähe des Flughafens von Tel Aviv hat Israels Militär Stellungen der Huthi im Jemen angegriffen, auch den Flughafen. Auch die USA bombardieren im Jemen. Diese Angriffe Israels und der USA kosten auch vielen unschuldigen Männern, Frauen und Kindern im Jemen das Leben. Israel und die USA befinden sich mit den Huthi im Jemen im Krieg.


Werden jetzt die Kriegsmaterialexporte der Schweiz nach den USA eingestellt? Werden auch die Waffenexporte an alle anderen Staaten, die an Kriegen beteiligt sind, gestoppt, auch an Staaten die mit ihren Rüstungslieferungen an Israel, die Ukraine und an Saudiarabien zu Kriegsparteien geworden sind, neben den USA, Deutschland, Italien und weitere Staaten.


Laut dem Bundesgesetz über das Kriegsmaterial der Schweiz darf nach Ländern «die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind» kein Kriegsmaterial exportiert werden.
2024, im letzten Jahr exportierte die Schweiz für 76.1 Millionen Franken Kriegsmaterial nach den USA. 2023 waren es Kriegsmaterialexporte 54 Mio. Fr., 2022 für 61 Mio. Fr., 2021 für 90 Mio. Fr. und 2020 für 44 Millionen Franken. Die USA waren in den letzten Jahren nicht nur im Jemen in bewaffnete Konflikte verwickelt, sondern auch in Syrien und im Nordirak und führten mit Drohnen auch aussergerichtliche Hinrichtungen durch, unter anderem in Somalia, bei denen immer wieder auch Zivilpersonen ums Leben kommen.


Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
Auslandsgeschäfte nach Artikel 22 und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 werden nicht bewilligt, wenn:
a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist;
b. das Bestimmungsland Menschenrechte schwerwiegend und systematisch ver letzt;
c. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird; oder
d. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.

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