Deutschland stoppt Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien, für wie lange?
Die deutsche Bundesregierung blockiert vorerst offenbar alle Waffenexporte deutscher Firmen nach Saudi-Arabien. Ich frage mich aber: Für wie lange? Werden laufende Lieferungen weiter abgewickelt, Ersatzteile dennoch geliefert? Werden deutsche Todesfabriken in der Schweiz, wie Rheinmetall Defence, ihre Kanonen, Granaten usw. weiter nach Saudi-Arabien verkaufen?
„Für die deutsche Rüstungsindustrie ist Saudi-Arabien ein wichtiger Kunde. Es geht um Panzer, Kriegsschiffe und Gewehre. 2013 genehmigte der Bundessicherheitsrat den Angaben zufolge Waffenexporte für 360 Millionen Euro in das Land. 2012 waren es sogar 1,2 Milliarden Euro“, wie der Spiegel schreibt.
Einschub, neue Meldung der Neuen Rheinischen Zeitung vom 5. Februar 2015:
Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien gehen doch weiter
Berlin (NRhZ/DL, 5.2.) “Angela Merkel bleibt sich treu: Menschenrechte zählen für diese Bundesregierung weniger als Rüstungsexporte. Merkel und Gabriel bleiben treue Rüstungslieferanten des saudischen Hofes”, kommentiert Jan van Aken die heutige Veröffentlichung der Bundesregierung, nach der der Bundessicherheitsrat vor zwei Wochen drei Rüstungsexportprojekte nach Saudi-Arabien genehmigt hat. Der außenpolitische Sprecher der Faktion DIE LINKE weiter: “Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien müssen vollständig gestoppt werden. Die kürzliche Auspeitschung des Bloggers Raif Badawi hat wieder einmal deutlich gemacht, mit was für einem menschenverachtenden Regime die deutsche Rüstungsindustrie und die Regierung Merkel da paktieren. Es ist schön und gut, dass jetzt erstmal keine Kampfpanzer nach Saudi-Arabien geliefert werden. Aber das ist kaum mehr als ein Anfang. An Staaten, die die Menschenrechte mit Füßen treten, darf kein Panzer, kein Gewehr, nicht einmal eine Schraube für eine Waffe geliefert werden. Es ist schon eine echte Frechheit der Bundesregierung, der BILD-Zeitung offensichtlich irreführende Informationen vorab zuzustecken und sich dann für einen angeblichen Waffenexport-Stopp feiern zu lassen. Heute müssen wir lernen, dass die Bundesregierung weiter die saudische Armee unterstützt. Genau jene Armee, die vor vier Jahren in Bahrain einmarschiert ist, um die Demokratiebewegung niederzuschlagen.”
In Saudi-Arabien werden seit Jahrzehnten die Menschenrechte mit den Füssen getreten. Zuletzt sorgte der Fall des Bloggers Raef Badawi für Entsetzen. Er war wegen «Beleidigung des Islam» zu 1000 Peitschenhieben verurteilt worden, nachdem er auf seiner Internetseite immer wieder die Religionspolizei für ihre harte Durchsetzung der in Saudi-Arabien vorherrschenden strengen Auslegung des Islam kritisiert hatte. Seit 2014 sind Saudi-Arabien, die Arabischen Emirate, Bahrain und Katar zusammen mit Nato-Staaten auch bei den Bombardierungen der ISIS im Irak und in Syrien beteiligt. Dabei kommen viele unbeteiligte Zivilisten um, wie in jedem Krieg.
Saudi-Arabien ist der grösste Abnehmer von Schweizer Kriegsgeräten im Pulverfass des Nahen Ostens
Saudi-Arabien war bis heute der grösste Abnehmer von Schweizer Kriegsgeräten in im Pulverfass des Nahen Ostens. Kriegsmaterialexporte der Schweiz, laut der offiziellen Statistik des Bundes:
2008 – 2013 363,5 Millionen Schweizer Franken
Januar – September: 2014: 3 Millionen Schweizer Franken
Zahlen Kriegsmaterialexporte: (2) http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/00614/02414/index.html?lang=de
Kein Stopp der Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien
Die Schweiz wird die Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien nicht einschränken, und auch nicht nach anderen Staaten im Pulverfass des Nahen Ostens. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) hat mit 16 zu 8 Stimmen es in diesen Tagen abgelehnt, eine entsprechende Motion einzureichen. Mit dem Vorstoss hätte jegliche Lieferung von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien gestoppt werden sollen.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Ansicht, dass die Schweiz in dem Bereich Kriegsmaterialexporte über „eine der strengsten Gesetzgebungen Europas“ verfüge. Die SiK will daher die aktuelle Praxis beibehalten. Heute können Lieferungen von Fall zu Fall genehmigt werden, sofern das exportierte Material keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation im betreffenden Land hat, wie es heisst.
(3) http://www.nzz.ch/newsticker/weiterhin-kriegsmaterial-exporte-nach-saudi-arabien-1.18470056
Export von Kriegsmaterial von der Schweiz nach Saudi-Arabien, ins Pulverfass des Nahen Ostens und an Nato Staaten die Kriege führen wären längst verboten
Der Export von Kriegsmaterial von der Schweiz nach Saudi-Arabien wäre nach geltendem Recht längst verboten, dank „einer der strengsten Gesetzgebungen Europas“. Schon im Kriegsmaterialgesetz, das 1973 in Kraft gesetzt wurde, war schon klar festgehalten, dass nach Staaten keine Rüstungsgüter exportiert werden dürfen die Menschenrechte krass verletzen und Kriege führen.
In den Siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ging es der Schweizer Regierung darum mit strengen Paragraphen, im damals neu formulierten Kriegsmaterialgesetz, der Volksinitaitve für ein Verbot der Waffenexporte den Wind aus den Segeln zu nehmen. Diese Initiative scheiterte 1972 sehr knapp, nicht zuletzt weil der Bundesrat vorher versprochen hatte, das neue Kriegsmaterialgesetz in Zukunft sehr restriktiv zu handhaben. – Nach 1973 wurden jedoch weiterhin Bewilligungen erteilt für Rüstungsexporte nach Staaten die Kriege führten und nach Ländern die folterten. Das strenge, restriktive Kriegsmaterialgesetz wurde von den Behörden ignoriert.
Widerrechtlich nach der heutigen Kriegsmaterialverordnung sind heute auch die helvetischen Rüstungsexporte nach den Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain, Kuwait, Oman, aber auch an Nato Staaten die laufend Kriege führen.
Die Kriegsmaterialverordnung, Stand 1. November 2014, schreibt heute unmissverständlich vor:
„Auslandgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 des Kriegsmaterialgesetzes (also mit Kriegsmaterial) werden nicht bewilligt, wenn:
- a) das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.“
- das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt.“
(4) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19980112/201411010000/514.511.pdf
Kontrolle des Weiterexport von Schweizer Rüstungsgüter
Die Schweiz versucht nun immerhin zu kontrollieren, dass ausländische Kunden der Schweizer Rüstungsindustrie das Kriegsmaterial nicht ohne das Einverständnis der Schweiz in andere Länder weiter exportiert. Seit 2013 hat die Schweiz deshalb in Brasilien, Indien, Kasachstan, Katar, Libanon sowie der Ukraine planmässig diese Vereinbarung eines Verbot eines Weiterexportes kontrolliert, mit einer so genannten Post-Shipment Verifications (PSV). (5) https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=55970
Diese Überprüfung des Weiterexportes von Rüstungsgütern soll sich bewährt haben, liess das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kürzlich verlauten: „Die Vereinbarung ist in den überprüften Staaten eingehalten worden.“ … „Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Kriegsmaterialexporte vor Ort überprüfen.“ Das SECO werde auch in Zukunft PSV durchführen, wie der Leiter Exportkontrollen / Kriegsmaterial, Simon Plüss, SECO, Leiter Exportkontrollen / Kriegsmaterial, schreibt. Doch: Lässt sich der Weiterexport von Kriegsmaterial in zum Teil bis auf die Knochen korrupten Ländern überhaupt überprüfen, die oft fast so „innovative“ Tricks anwenden wie Schweizer Banken bei ihren Geschäften?
40 Occasions-Panzerhaubitzen, Handgranaten, Munition weitergeliefert
Weshalb wurde überhaupt eine solche Überprüfung des Weiterexports von Schweizer Kriegsmaterialexporte notwendig? Unter anderem weil 40 Occasions-Panzerhaubitzen, die die Schweiz 1995 an die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft hatte, nach Marokko weitergeliefert wurden, trotz einem Zertifikat das ein Weiterverkauf verboten hätte. Handgranaten der bundeseigenen Rüstungsbetriebe RUAG, die an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert wurden, gelangten via Jordanien im Sommer 2012 an Kämpfer im Bürgerkrieg in Syrien.
Staaten bei der die Nichtwiederausführung des Kriegsmaterials mit dem Post-Shipment Verifications (PSV) überprüft wurden
Schweizer Kriegsmaterialexporte Total Total Total
Kriegsmaterialexporte Jan.- Sept. 2014 2013 2012 2011
Brasilien CHF 3‘322‘533 10‘749‘860 10‘399‘752 10‘520‘104
Indien CHF 256‘190 5‘140‘447 26‘909‘639 7‘411‘189
Kasachstan 5‘000
Ukraine CHF 10‘994 182‘447 714‘545 494‘731
Katar CHF 226‘240 19‘258 77‘000 660‘010
Libanon CHF 735‘163 473‘752
Zahlen: (6) http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/00614/02414/index.html?lang=de
Die Frage stellt sich jedoch, warum lässt der Schweizer Bundesrat es überhaupt zu an Staaten wie Brasilien, Indien, Kasachstan, der Ukraine, Katar und den Libanon Kriegsmaterial zu exportieren, nach Staaten die von inneren Konflikten heimgesucht werden, auch an Diktaturen im Pulverfass des Nahen Ostens? Warum wurden Rüstungsexporte nach Indien bewilligt, obwohl Indien schon dreimal mit Pakistan Krieg geführt hat? Warum wird weiter Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien verkauft, an die Arabischen Emirate, an Katar, Bahrain, an Nato-Staaten, für Streitkräfte die immer wieder Kriege führen? Katar wie die Arabischen Emirate beteiligten sich 2011 zusammen mit Nato Staaten zum Beispiel am Krieg in Libyen.
(7) http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerkrieg_in_Libyen
Widerrechtliche Rüstungsexporte nach den Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Kuwait, Oman, aber auch an Nato Staaten die Kriege führen
Die Arabischen Emirate finanzieren die Gegner Assads in Syrien und rüstet sie mit Waffen auf, wie Saudi-Arabien und Katar auch.
Katar hat auch mitgeholfen die islamistischen libyschen Aufständischen gegen Gaddafi zu finanzieren und auszurüsten. Islamisten die in Libyen kämpften, beteiligten sich später in Syrien am Bürgerkrieg, auch auf der Seite der ISIS, um auch in Syrien ein Regimewechsel wie in Libyen zu erzwingen. Katar lieferte damals illegalerweise Schweizer RUAG-Munition nach Libyen.
Überall erhielten Islamisten – auch radikale Islamisten – Zuwendungen aus Katar. Experten stufen jedoch Saudi-Arabien und vermutlich auch Kuwait als diejenigen Staaten ein, aus denen der ISIS am stärksten gefördert wurde.
(9) http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58952)(7) http://www.srf.ch/news/international/millionen-fliessen-von-katar-zu-islamischen-extremisten
RUAG-Ammotec Deutschland liefert vier Millionen Schuss den Kurden
Sturmgewehrmunition, die die deutsche Bundeswehr jetzt den Kurden im Irak liefert, die gegen die ISIS kämpfen, wird von der RUAG Ammotec in Deutschland produziert. Es soll sich bei diesen Lieferungen der RUAG-Ammotec in den Irak um vier Millionen Schuss handeln. Die deutsche RUAG-Tochter liefert der deutschen Bundeswehr auch für alle gebräuchlichen Handwaffen, das heisst für Gewehre, Maschinengewehre, Pistolen und Maschinenpistolen Munition. – Über kurz oder lang könnte dieses RUAG Ammotec Material im Nahen Osten in falsche Hände geraten, wie so oft in Bürgerkriegen, in die Hände der ISIS oder der Al Kaida.
Auch für die Kriegsmateriallieferungen der ausländischen Töchter der bundeseigenen Rüstungsbetriebe RUAG trägt der Bund die Verantwortung, so gut wie die Schweizer Firma Lindt und Sprüngli verantwortlich ist für die Qualität der Schokolade die sie in Frankreich produziert. Aber Reto Kalbermatten vom schweizerischen Militärdepartement ist da anderer Meinung: „Für die in den USA produzierten Rüstungsgüter (der bundeigenen Ruag) würden die Gesetze der USA gelten,. (siehe „Bundeswehr setzt voll auf RUAG“, von Henry Habegger, „Schweiz am Sonntag“, 14. September 2013) Auch für die Geschäfte der anderen Tochtergesellschaften des RUAG-Konzerns im Ausland werden für die Verwendung und den Export nicht schweizerische Gesetze und Vorschriften gelten…
Anhang:
Wie sehen Rechtsgelehrte die gesetzlichen Grundlagen, das heisst die Bestimmung: Kriegsmaterialexporte sind verboten, wenn ein Land in „einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist“?
70 Experten für Völkerrecht und Strafrecht gelangten im Oktober 2009 in einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard, sowie an die Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey an die Öffentlichkeit.
(10) http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/siebzig-rechtsprofessoren-kritisieren-leuthard-1.3844020
Die Professoren bemängelten wie die seit Dezember 2008 geltende revidierte Kriegsmaterialverordnung gehandhabt werde. Insbesondere kritisierten sie die Auslegung des Artikels, wonach ein Exportverbot für Länder gilt, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Würde dies umgesetzt, hielten die Professoren fest, dürften etwa weder nach Deutschland noch in die USA Rüstungsgüter geliefert werden, denn diese Nationen seien in Afghanistan und im Irak an Kriegen beteiligt. Die Argumentation von Bundesrätin Leuthard, dass die Ausfuhr in diese Länder nicht unterbunden werde, weil Uno-Resolutionen die Teilnahme an diesen bewaffneten Konflikten stützten, sei völkerrechtlich irrelevant. Nicht weniger fragwürdig seien Exporte in Staaten wie Saudi-Arabien oder Pakistan, die Menschenrechte verletzten oder in internen Konflikten stünden, stellten die Rechtsgelehrten fest. Bewilligt wurden diese Lieferungen meist mit der Begründung, dass das Material nicht in bewaffneten Auseinandersetzungen und nur für Missionen mit Uno-Mandaten gebraucht werde.
Wie sieht Simon Plüss die Kriegsmaterialexporte an Staaten die Kriege führen? Plüss ist Ressortleiter Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Exportkontrollen / Kriegsmaterial
Simon Plüss schrieb mir dazu in einem Mail am Mittwoch, 24. März 2014 unter anderem:
- Ob eine bestimmte Situation als internationaler oder interner bewaffneter Konflikt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchstabe a der KMV zu gelten hat, kann nicht abstrakt entschieden werden. Für die Beurteilung solcher Fragen wird auf Inhalt, Staatenpraxis und Lehrmeinungen zu den Haager bzw. Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen abgestellt und auf die Auslegungen, welche insbesondere die internationalen Gerichte (u.a. Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof, Tribunal für Ex-Jugoslawien) entwickelt haben. In einem konkreten Einzelfall ist allerdings zu entscheiden, ob eine Ausfuhr von Kriegsmaterial verweigert werden soll, weil sie dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen oder den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik gemäss Art. 22 des Kriegsmaterialgesetzes widersprechen würde; ein solcher Widerspruch namentlich zu neutralitätsrechtlichen Pflichten, denen die Schweiz unterworfen ist, wird vermutet, wenn sich das Bestimmungsland in einem zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt befindet. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt u.a. von der Intensität und der Kontinuität der Kampfhandlungen ab. Lieferungen an Staaten, die sich im Rahmen einer vom Uno-Sicherheitsrat beschlossenen oder vom Uno-Sicherheitsrat auf Grundlage von Kapitel VII der Uno-Charta autorisierten Mission engagieren, bleiben kriegsmaterialrechtlich weiterhin zulässig, weil die von der Uno beschlossenen militärischen Sanktionen neutralitätsrechtlich nicht mit einem Krieg gleichzustellen sind, sondern rechtliche Massnahmen darstellen, mit denen Beschlüsse durchgesetzt werden, die der Sicherheitsrat im Namen der internationalen Gemeinschaft für die Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit gefasst hat. Daraus ergibt sich, dass aufgrund des UNO Mandats in Libyen und Afghanistan kein Grund gegen die Ausfuhr von Kriegsmaterial an die NATO Staaten vorlag.
In Bezug auf den Irak lag kein UNO Mandat vor, weshalb die Schweiz bei Ausbruch des Konflikts aufgrund des Neutralitätsrechts keine Ausfuhr von Kriegsmaterial an Staaten bewilligte, die sich an diesem Konflikt beteiligten. Am 16. April 2003 waren aber nach Auffassung des Bundesrates die Bedingungen erfüllt, die auf Einstellung der Feindseligkeiten schliessen liessen. Der Bundesrat befand, dass das Neutralitätsrecht nicht mehr anwendbar war und die Massnahmen, welche er während des Konflikts ergriffen hatte (bspw. Exportstopp von Kriegsmaterial), aufgehoben werden konnten. Aus diesem Grund wurde nach diesem Beschluss Kriegsmaterialausfuhren an NATO Staaten wieder bewilligt. Darüber hinaus ist in vorliegendem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen in Art. 5 Abs. 2 KMV erst am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten sind.
Kleiner Kommentar zu den Ausführungen von Simon Plüss zu den Rüstungsgeschäften mit Nato Staaten die 2003 völkerrechtswidrig den Irak angegriffen hatten
Wie Simon Plüss schreibt, wurde bei Ausbruch des Irakkrieges, also am 16. April 2003 von der Schweiz ein Exportstopp von Kriegsmaterial verfügt. Aber schon 26 Tage später, am 16. April 2003, wurde dieser Exportstopp von Kriegsmaterial an die Nato Staaten wieder aufgehoben. Nach Auffassung des Bundesrates waren damals schon die Bedingungen erfüllt, die auf Einstellung der Feindseligkeiten schliessen liessen. Dabei hatte dieser Krieg damals erst richtig begonnen, der schliesslich über einer halben Million Menschen das Leben gekostet hatte, vor allem Zivilisten, Frauen, Männer und Kinder. In einer Pressekonferenz präsentierten Ende 2006 Wissenschaftler der angesehenen Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health in Baltimore, Maryland, die Opferzahlen des Irakkrieges. Nach den Berechnungen von Gilbert Burnham und seinen amerikanischen wie irakischen Kollegen zufolge sollen im Irakkrieg 655‘000 Menschen umgekommen sein.
(11) http://www.zeit.de/online/2006/41/irak-opfer-Studie
(12) Siehe zum Irakkrieg auch das Buch: “Irak – Chronik eines gewollten Krieges. Wie die Weltöffentlichkeit manipuliert und das Völkerrecht gebrochen wurde”, Andreas Zumach, Hans von Sponeck
Die neutrale, friedliebende, humanitäre Schweiz hat mit Waffenlieferungen an die kriegführenden Staaten am Irakkrieg gut verdient, aber mit den Kriegsmateriallieferungen ihren eigenen Gesetze verletzt.
Der Krieg im Irak ist auch heute wieder im Gang: Nato Staaten fliegen Bombenangriffe auf Stellungen der ISIS, was auch wieder viele zivile Opfer fordert, Kollateralschäden eben, die in den Medien kaum erwähnt werden. Im Mittelpunkt der Berichterstattung der Medien stehen die furchtbaren Gräueltaten der ISIS.