Menschenrechte werden weiter krass verletzt nach der Ablehnung der SVP Durchsetzungsinitiative

Die Durchsetzungsinitiative der SVP wurde abgelehnt. Können wir deshalb stolz sein? Die Gegner der SVP Initiative versprachen vor der Abstimmung dafür zu sorgen, dass die vorher vom Parlament beschlossene Umsetzung der Bestimmungen der Ausschaffungsinitiative, «solide umgesetzt werden», falls die SVP Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird. Was heisst das konkret? Auch nach dem Nein zu der SVP Initiative werden noch mehr Ausländer ausgeschafft als in den letzten Jahren. Ist diese mit der Menschenrechtskonvention vereinbar?

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Ausschaffungen

Im Artikel 2 dieser Konvention, die auch die Schweiz unterschrieben hat, heisst es: «Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. »

Artikel 7:

«Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstösst, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. » 

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Menschenrechtskonvention fordert Gleichbehandlung von Einheimischen und Ausländern, nicht Zweiklassen-Justiz

Mit neuen Gesetz das nun in Kraft gesetzt wird, wird jetzt klar ein Unterschied gemacht zwischen Menschen die einen Schweizer Pass haben und denen die kein solches Papier haben.  Das sind etwa 25 Prozent der Bewohner unseres Landes, das sind über zwei Millionen Menschen die hier arbeiten und leben. Der Schweizer Täter bekommt vielleicht eine bedingte oder kurze Gefängnisstrafe und eine Busse. Der Ausländer riskiert nach dem Absitzen der Gefängnisstrafe und der Busse in sein Heimatland zurückgeschafft zu werden, was eine äussert harte Zusatzstrafe darstellt. Damit werden Artikel 2 und Artikel 7 der Menschenrechtskonvention verletzt, die eine Gleichbehandlung von Einheimischen und Ausländern fordert. Zu erwähnen ist auch, dass gerade Täter der zweiten und dritten Ausländergeneration auch ein Produkt unserer Verhältnisse sind, der Schulen, der Sitten und Unsitten hierzulande. Auf jeden Fall hat sein Heimatland in der er nach der Verbüssung der Strafe deportiert wird, in dem er nie gelebt hat, nichts damit zu tun, dass er in der Schweiz kriminell geworden ist.

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