Wird jemand in der Schweiz für Waffenexporte an kriegführende Staaten zur Verantwortung gezogen?

Nach Assads Sturz nutzt Israel und die USA die Gunst der Stunde und greifen in Syrien durch. Israel und die USA flogen seit dem Sturz Assads Angriffe auf syrischem Territorium. Washington reagierte mit Bombern vom Typ B-52 und Kampflugzeugen F-15 und A-10. Die USA griffen Stellungen des Islamischer Staates in Zentralsyrien an. Laut der Luftwaffe wurden mit 140 Geschossen 75 Ziele attackiert. Zivile Opfer soll es bei diesem Angriff nicht gegeben haben, heisst es. Bei den nicht so langen zurückgebliebenen Angriffen der US-Luftwaffe im Jemen hat es durchaus zivile Opfer gegeben.

Bild: Fresko gegen den Krieg in Berlin (Foto Graswurzelrevolution)


Werden jetzt die Kriegsmaterialexporte in Schweiz, die wie es heisst, der Humanität und dem Frieden verpflichtet ist, nach den USA eingestellt, wie nach Russland vor einigen Jahren, da die USA wie Russland auch in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist? – Sicher nicht!


Waffen dürften laut dem Kriegsmaterialgesetz der Schweiz nicht an Staaten geliefert werden, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
Werden die Verantwortlichen für Waffenexporte an kriegführende Staaten in der Schweiz einmal belangt, für Rüstungslieferungen an Nato-Staaten, Saudiarabien, die Türkei usw. die immer wieder Kriege führten? – Sicher nicht!

Foto: Heinrich Frei

Foto: Heinrich Frei


Kriegsmaterialexport: Beihilfe zum Mord, zum Massemord

Für Kriegsmateriallieferungen ist das Strafrecht nicht einfach ausser Kraft gesetzt. Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für Fabrikanten und Politiker die Rüstungsgüter liefern lassen, an Regime die Kriege führen. Unter Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige welcher «zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet», wer also auch «vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert». Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75 bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar und sind Offizialdelikte die von der Justiz geahndet werden müssten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert