Wolfgang Borchert 1921 – 1947, Gedicht „Sag Nein!“
Du. Mann an der Maschine und Mann in der Werkstatt. Wenn sie dir morgen befehlen, du sollst keine Wasserrohre und keine Kochtöpfe mehr machen – sondern Stahlhelme und Maschinengewehre, dann gibt es nur eins: Sag NEIN!“
Matthias Claudius 1740 – 1815, Gedicht „‘s ist Krieg! ‘s ist Krieg!“
‘s ist Krieg! ‘s ist Krieg! O Gottes Engel wehre, Und rede Du darein! ‘s ist leider Krieg – und ich begehre Nicht schuld daran zu sein!
Wenn wackre Männer, die sich Ehre suchten, Verstümmelt und halb tot Im Staub sich vor mir wälzten und mir fluchten In ihrer Todesnot? ‘s ist leider Krieg – und ich begehre Nicht schuld daran zu sein!
„Point de Presse“ am 26. Februar 2015 im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in Bern: Souverän erläuterte Simon Plüss, Ressortleiter Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Exportkontrollen / Kriegsmaterial, an dieser Pressekonferenz die Kriegsmaterialexporte der Schweiz des letzten Jahres.
Festzuhalten ist: Verantwortlich für die Waffenexporte ist nicht das SECO mit seinen Angestellten, sondern das Parlament, die Bundesrätinnen und Bundesräte. Sie haben in den letzten Jahren letztlich entschieden an welche Staaten Schweizer Waffen verkauft werden dürfen. Wiederrechtlich wurde von Bern immer wieder grünes Licht für Waffenexporte an Regimes gegeben, die Kriege führten und folterten.
Schweizer Unternehmen haben 2014, gestützt auf Bewilligungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), für 563,5 Millionen Franken Kriegsmaterial in 72 Länder exportiert (2013: 461,3 Millionen). Die Kriegsmaterialexporte haben somit gegenüber 2013 um 22 Prozent zugenommen. Die Kriegsmaterialexporte des Jahres 2014 entsprechen einem Anteil von 0,26 Prozent (0,22 Prozent) an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.
Deutschland, Indonesien, Italien, USA und Grossbritannien: Hauptabnehmer von Schweizer Kriegsmaterial
Hauptabnehmerländer von Schweizer Kriegsmaterial waren 2014 Deutschland mit Lieferungen im Wert von 187 Millionen Franken, gefolgt von Indonesien mit 121,5 Millionen Franken, Italien mit 49,4 Millionen Franken, den USA mit 34,6 Millionen Franken und Grossbritannien mit 20,9 Millionen Franken.
Indonesien wurden Fliegerabwehrsysteme von Rheinmetall inklusive zugehöriger Munition verkauft, für121,5 Millionen Franken. Deutschland erhielt Radpanzer der Firma Mowag im Wert von 100,8 Millionen Franken, mit entsprechenden Bestandteilen. Mowag ist im Besitze des US-Rüstungskonzern General Dynamics.
(1) http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/00614/02414/index.html?lang=de#sprungmarke0_79)
Indonesien hätte alles andere nötig als Kriegsmaterial von der Schweiz für 121,5 Millionen Franken
Über 27 % der insgesamt 241 Millionen Indonesier leben in Armut. Während in Java, der Hauptinsel des Landes, etwa 23 % in Armut leben, gibt es manche Provinzen, besonders im Osten, in denen der Anteil der armen Bevölkerung bei 44 % liegt. Indonesien hätte also alles andere nötig als Kanonen und Granaten aus der Schweiz für seine Militärkaste. Besonders in Grossstädten wie Jakarta gibt es ausgedehnte Slums. Auf Java gibt es etwa 1,7 Millionen Strassenkinder. Laut Amnesty International sind in Indonesien weiterhin auch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen.
Von 1975-2014 exportierte die Schweiz für 16,666 Milliarden Franken Kriegsmaterial
Laut der offiziellen Statistik des Bundes exportierte die Schweiz von 1975 – 2014 für 16,666 Milliarden Franken Kriegsmaterial. Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem grossen Teil an kriegführende Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt in denen Menschen hungern. In den 16,666 Milliarden Franken sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden aber nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheinen in diesen Zahlen nicht. Schweizer Geldinstitute investierten in den letzten Jahren auch in Firmen die an der Atomwaffenproduktion beteiligt sind und an der Herstellung von Clusterbomben.
Wie viele „Besondere militärische Güter“ exportiert wurden weiss man nicht, aber dafür wie viele Kilo Schwarztee importiert wurde
Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den „besonderen militärischen Gütern“, laut Anhang 3, des Güterkontrollgesetzes. Beispielweise sind das militärische Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen und Nachtsichtgeräte. Der Gesamtwert dieser besonderen militärischen Güter deren Export 2014 bewilligt wurde, belief sich 2014 auf 887,7 Millionen Franken, wovon 516,6 Millionen Franken bereits früher bewilligte Geschäfte betreffen. Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung für „besondere militärische Güter“, daher konnten keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden, wie Jürgen Boehler, (SECO) Exportkontrollen Industrieprodukte am „Point de Presse“ erklärte.
Man weiss also nicht wie viel von diesen „besonderen militärischen Gütern“ 2014 exportiert wurden. In der veröffentlichen Aussenhandels-Statistik ist aber ersichtlich, dass die Schweiz im letzten Jahr 5 346 950 kg Schwarztee importiert hatte. 40 % stammten aus Kenia und ein Viertel aus dem Vereinigten Königreich.
Waffenexporte schaden dem Ansehen der Schweiz
Eine Frage die mir ein Journalist an der Pressekonferenz in Bern stellte: „Wäre es nicht besser die Schweiz würde ganz auf Kriegsmaterialexporte verzichten, weil sie dem Ansehen der Schweiz schaden und weil diese Exporte wirtschaftlich sowieso von sehr kleiner Bedeutung sind?“ In der Tat: 2014 machten die Rüstungsexporte nur 0,26 Prozent der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft aus.
Waffenexporte fügen dem Ansehen der Schweiz wirklich schweren Schaden zu. Genf, eine Stadt in der Schweiz, beherbergt die Zentrale des Internationalen Komitees von Roten Kreuz und verschiedene UNO-Organisationen, die sich für eine Welt ohne Krieg engagieren, was nicht vereinbar ist mit diesen skrupellosen Rüstungsexporten Helvetiens an Staaten die Kriege führen und foltern.
Rheinmetall und General Dynamics (Mowag) sind keine Schweizer Unternehmen
Zu den vom SECO so bezeichneten „Schweizer Unternehmen“ die Waffen exportieren ist zu sagen, dass zwei der grossen Exporteure von Rüstungsgütern der Eidgenossenschaft keine schweizerischen Unternehmen sind. Die Firma Rheinmetall, die vor allem Fliegerabwehrkanonen und Granaten aus der Schweiz exportiert, ist ein deutscher Rüstungskonzern. Dieses Unternehmen produzierte in Deutschland schon im Ersten Weltkrieg für das Heer des deutschen Kaisers Waffen, wie im Zweiten Weltkrieg für die Wehrmacht des Dritten Reiches. Rheinmetall stand 2013 weltweit mit seiner Waffenproduktion an 32. Stelle (2,859 Milliarden USD), laut den Zahlen des Stockholm Peace Research Institute SIPRI. Die Firma Rheinmetall in der Schweiz verkaufte im letzten Jahr Fliegerabwehrsysteme inklusive zugehöriger Munition nach Indonesien, für 121,5 Millionen Franken. Die Firma Mowag in Kreuzlingen, die Radpanzer exportiert, ist im Besitze des US-Rüstungsgiganten General Dynamics. Dieser Konzern ist weltweit der sechstgrösste Waffenhersteller (18.66 Milliarden USD) Mowag bediente 2014 Deutschland mit gepanzerten Radpanzern mit entsprechenden Bestandteilen für 100,8 Millionen Franken.
(2) Zahlen laut dem Stockholm Peace Research Institute SIPRI (http://www.sipri.org/research/armaments/production/recent-trends-in-arms-industry/Fact%20Sheet%20Top100%202013.pdf)
Einsatzgebiet für die deutsche Bundeswehr: wieder die ganze Welt?
Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg trotz grosser Opposition gegen die Wiederaufrüstung, wieder militarisiert. Der deutsche sozialdemokratische Kriegsminister Peter Struck betonte 2002: „Mögliches Einsatzgebiet für die Bundeswehr ist die ganze Welt.“ – Auch mit Schweizer Mowag Randpanzern, wie Saudi-Arabien sie in Bahrain benutzte, um einen Aufstand niederzuschlagen? Struck weiter: „Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt.“
„Sicherheitsindustrie“, statt „Kriegsmaterialindustrie“, Orwells „Newspeak“ lässt grüssen
Simon Plüss erläuterte an der Pressekonferenz ausführlich die Anpassung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren die per 1. November 2014 vom Bundesrat in Kraft gesetzt wurden. Ziel dieser Änderung war es, die regulatorische Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit dem europäischen Ausland zu reduzieren. Anlass dazu gab die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 25. Juni 2013 «Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen» (13.3662), welche dem Bundesrat einen grösseren Handlungsspielraum bei der Bewilligung von Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial einräumen will. – Interessant ist die Sprachverschleierung: Es wird nicht mehr klar von „Kriegsmaterialindustrie“ gesprochen sondern von „Sicherheitsindustrie“. Orwells „Newspeak“ lässt grüssen.
Die Kriegsmaterialverordnung, Artikel 5, Absatz 2 wurde wie folgt angepasst: Bisher hiess es:
„Absatz 2 Auslandgeschäfte werden nicht bewilligt, wenn (b) das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt;“
Artikel 5 Absatz 4 wurde nun wie folgt ergänzt:
Absatz 4 „Abweichend von Absatz 2 Buchstabe (b) kann eine Bewilligung erteilt werden, wenn ein geringeres Risikos besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.“
Die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung wurde vom Bundesrat noch detailliert präzisiert, zu Artikel 5. Absatz 4:
„…sollen beispielsweise Instandhaltungsarbeiten an Kampfflugzeugen, die Modernisierung von Panzerhaubitzen oder Lieferungen von Luftabwehrsystemen und ähnlichen Waffen nach Ländern mit systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich möglich sein.“
„Umgekehrt wird eine Lieferung von Kleinwaffen wie Pistolen oder Sturmgewehren nach solchen Staaten nach wie vor als problematisch erachtet.“
Was bedeutet „problematisch“? Doch nicht verboten?
Wie Simon Plüss in seinem Paper das an der Pressekonferenz abgegeben wurde schreibt: „Länder wie Saudi-Arabien, Pakistan oder Ägypten können unter der revidierten Kriegsmaterialverordnung unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich wieder beliefert werden.“
In den letzten Jahren wurde das krass menschenrechtverletzende saudische Regime sowieso ständig mit Schweizer Kriegsmaterial bedient, Saudi-Arabien hätte auch den Teufel heiraten können.
Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien, trotz Krieg und Folter
2009: Einsatz von Infanterie, Panzern und Kampfflugzeugen Saudi-Arabiens im Bürgerkrieg im Norden des Nachbarstaates Jemen.
März 2011: Einsatz von Soldaten aus Saudi-Arabien und den Arabischen Emiraten in Bahrain gegen Protestierende. Dabei setzte Saudi-Arabien Mowag Panzerwagen aus Kreuzlingen ein.
2011 und 2012: kam es in Saudi-Arabien immer wieder zu Demonstrationen und Protesten gegen die Regierung. Die Demonstrationen wurden mit Gewalt niedergeschlagen und ein strenges Demonstrationsverbot verhängt.
2014: Saudi-Arabien fliegt jetzt in Kooperation mit den USA Bombenangriffe gegen Stellungen der ISIS im Irak und in Syrien. Führende saudiarabische Kreise unterstützten früher Vorgängerorganisationen der ISIS in ihrem Kampf gegen das Assad Regime in Syrien, wie die USA und andere Regime im Nahen Osten auch.
Total der Schweizer Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien von 2009 – 2014 CHF 335‘361‘909
Bisher keine Auswirkung der Anpassung der Bewilligungskriterien auf Waffenexporte
Wie Simon Plüss zeigte, hatte die Änderung der Kriegsmaterialverordnung des Jahres 2014 bisher keine Auswirkungen gehabt. Erst das nächste Jahr wird zeigen, ob sich die Änderung der Verordnung auf die Bewilligungen von Waffenexporten ausgewirkt haben, so Plüss.
Also: Im nächsten Jahr wird sich konkret zeigen, wieweit Firmen wie Rheinmetall Kanonen und Granaten nach Saudi-Arabien, Pakistan und an andere Regime liefern darf, mit der Begründung Fliegerabwehrkanonen und eventuell andere Geräte der bundeseigenen Rüstungsbetrieb Ruag könnten in diesen Folterstaaten nicht für „schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen“ eingesetzt werden.
Was heisst „schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen“?
Khalid Sheikh Mohammed, ist seit 12 Jahren in Guantánamo ohne Prozess inhaftiert. Er wurde 183 Mal mit „Waterboarding“ gefoltert, dem simulierten Ertrinken. Er wurde immer wieder von den Wärtern an die Wand geschmissen, in Isolation gehalten, rektal ernährt, wurde geschlagen, er musste in seiner Zelle in der Kälte ausharren, er musste tagelang aufrecht stehen, wurde im Eiswasser gebadet und durfte tagelang nicht schlafen, wurde mit Musik beschallt usw. – (3) siehe Wolfgang Nešković, Herausgeber, „Der CIA Folter Report. Der offizielle Bericht des US-Senats zum Internierung- und Verhörprogramm der CIA“ Westend 2015)
Sind all diese Folterungen in Abu Ghraib, Bagram, den geheimen CIA-Gefängnissen in Osteuropa und in Guantánamo keine „schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen“ der Vereinigten Staaten von Amerika für Bern, für die Bundesrätinnen und Bundesräte, die ein Stopp der Kriegsmaterialexporte nach dem Folterstaat USA gerechtfertigt hätten? Die USA foltern nicht nur seit Jahrzehnten, sondern halfen mit ihren Geheimdiensten immer wieder mit demokratische Regierungen zu stürzen, vom Iran bis nach Chile.
Menschenrechtsartikel in der Kriegsmaterialverordnung wird seit Jahrzehnten ignoriert
An der Pressekonferenz in Bern wurde leider nicht daran erinnert, dass ein Menschenrechtsartikel, „Achtung der Menschenwürde“, seit 1973 in der Kriegsmaterialverordnung, und auch in nachfolgenden Versionen, immer wieder festgeschrieben wurde. Aber dieser Menschenrechtsartikel wurde ignoriert. Zum Beispiel wurden die Kriegsmateriallieferungen nach den USA laufend fortgesetzt, obwohl die furchtbaren Verbrechen der USA und Folterungen im Vietnamkrieg jedermann bekannt waren, wie auch später die Verbrechen der US-Armee und der US-Geheimdienste im Irak, in Afghanistan usw.. Auch die Entführungen und Folterungen der CIA, in Guantánamo und ausländischen Geheimgefängnissen sind längst allgemein bekannt, führten aber nicht zu einem Stopp der Schweizer Waffenexporte nach den USA. (4) siehe auch Alfred W. McCoy „Foltern und Foltern lassen, 50 Jahre Folterforschung und – Praxis von CIA und US-Militär“ Zweitausendundeins 2005)
An der Pressekonferenz wurde von einem Teilnehmer auf den Absatz a) der Kriegsmaterialverordnung hingewiesen, der besagt: „Auslandgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 des Kriegsmaterialgesetzes (also mit Kriegsmaterial) werden nicht bewilligt, wenn:
a) das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.“
Der Gast machte darauf aufmerksam, dass die USA und ihre Nato Verbündeten ständig Kriege führen. Im Moment wird Syrien und der Irak bombardiert, wie vorher in Libyen, im Irak, in Afghanistan und auf dem Balkan Krieg geführt wurde. – In modernen Kriegen finden zur Hauptsache Zivilpersonen Tod. Man rechnet mit jeweils 90 Prozent von zivilen Opfern. – Auch die Drohnenangriffe der USA in Afghanistan, Pakistan, dem Jemen und in Somalia forderten schon tausende zivile Opfer. Nicht nur Subjekte die des Terrorismus verdächtigt wurden, fanden bei diesen aussergerichtlichen Hinrichtungen den Tod.
Fazit: Die USA mit ihren Trabanten führen immer wieder Kriege. Nach der Kriegsmaterialverordnung wären Schweizer Waffenexporte an diese Staaten nicht erlaubt, stellte der Teilnehmer der Pressekonferenz fest. Er wies auch darauf hin, dass 70 Experten für Völkerrecht und Strafrecht schon im Oktober 2009 zu diesem Thema in einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard an die Öffentlichkeit gelangten, sowie an die Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Der Brief wurde unter anderem auch von Professor Marco Sassòli, (Directeur du Département de droit international puplic et organisation internationale Université de Genève) unterschrieben.
(5) http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/siebzig-rechtsprofessoren-kritisieren-leuthard-1.3844020
Die Professoren bemängelten damals wie die seit Dezember 2008 geltende revidierte Kriegsmaterialverordnung gehandhabt werde. – Also der Absatz (b) der auch heute noch Bestandteil der Kriegsmaterialverordnung ist.
Insbesondere kritisierten sie die Auslegung des Artikels, wonach ein Exportverbot für Länder gilt, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Würde dies umgesetzt, hielten die Professoren fest, dürften etwa weder nach Deutschland noch in die USA Rüstungsgüter geliefert werden, denn diese Nationen seien in Afghanistan oder im Irak an Kriegen beteiligt. Die Argumentation von Bundesrätin Leuthard, dass die Ausfuhr in diese Länder nicht unterbunden werde, weil Uno-Resolutionen die Teilnahme an diesen bewaffneten Konflikten stützten, sei völkerrechtlich irrelevant. Nicht weniger fragwürdig seien Exporte in Staaten wie Saudi-Arabien oder Pakistan, die Menschenrechte verletzten oder in internen Konflikten stünden, stellten die Rechtsgelehrten fest. Bewilligt wurden diese Lieferungen meist mit der Begründung, dass das Material nicht in bewaffneten Auseinandersetzungen und nur für Missionen mit Uno-Mandaten gebraucht werde.