Liberalisierung der Schweizer Rüstungsexporte: Scheinheilige Forderung der Kriegsgewinnler

Die Liberalisierung der Schweizer Rüstungsexporte die jetzt im Ständerat und sogar vom Bundesrat gefordert wird, ist eine scheinheilige Forderung der Kriegsgewinnler. Waffenexporte an Staaten die Kriege führen hat Bern bisher immer durch gewunken. Die USA und andere Nato Staaten die in Afghanistan, dem Irak, in Libyen, Mali usw. Kriege führten, erhielten ständig CH-Waffen zum Töten. Sogar im Bürgerkrieg in Syrien tauchten Handgranaten der bundeseigenen helvetischen Rüstungsbetriebe Ruag auf. (*) Saudi-Arabien und die anderen krass menschenrechtsverletzenden Diktaturen im Nahen Osten, Katar, die Arabischen Emirate, die Türkei usw. werden seit eh und je mit Schweizer Tötungsutensilien versorgt, wie die Militärdiktatur in Ägypten auch. In der Statistik der Kriegsmaterialexporte des Bundes, der Jahre, 2012, 2011, 2010, 2009, 2008 usw. kann man dies nachlesen. Was soll da noch liberalisiert werden? Bei Waffenbauteilen, die über 40 Prozent der Kriegsmaterialausfuhrbewilligungen ausmachen, weiss man sowieso nicht in welches Land sie nachher gelangen. Es ist dann nicht bekannt, an welche Staaten etwa die deutschen Rüstungskonzerne, wie Rheinmetall in der Schweiz, usw. ihre Rüstungsgüter mit CH-Bestandteilen dann verkaufen.

Die Kriegsmaterialverordnung der Schweiz verbietet zwar seit 2008 klar und deutlich Rüstungsexporte an Staaten die in einen „bewaffneten Konflikt verwickelt sind“ oder an Länder welche „die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen“. Aber das kümmerte die christlichen, bürgerlichen und sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte in Bern keinen alten Hut. Kein Bundesrat schlug öffentlich medien-wirksam auf den Tisch, wegen dieser eindeutigen Verletzung der Kriegsmaterialverordnung, wie es Christoph Blocher als Bundesrat jeweils gemacht hatte, wenn ihm etwas nicht passte. Die Bundesrätinnen und Bundesräte ignorierten die Verordnung über den Export von Kriegsmaterial, sogar auch noch nachdem 70 Rechtsprofessoren vor vier Jahren dies öffentlich kritisierten.

(*) Die Behörden der Schweiz nehmen heute an, dass diese Handgranaten in Syrien aus einer Lieferung an die Vereinigten Arabischen Emirate aus dem Jahr 2003 stammen. Granaten vom Typ OHG92 und HG85 des Schweizer Rüstungskonzerns RUAG (Fotos siehe: http://www.lexpev.nl/index.html)
Damals sind insgesamt 225‘162 Handgranaten durch den bundeseigenen Rüstungskonzern RUAG an die Armee der Emirate ausgeführt worden. Die Regierung dieses Staates hatte allerdings damals eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnet.

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