Zürich darf nun Mohren Inschriften überdecken, der Mohrenkopf von 1443, der Mohrentanz von 1682. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich zu der geplanten Abdeckung zweier historischer Mohren-Inschriften gutgeheißen. Das Baurekursgericht wollte der Stadt die Abdeckung zuvor verbieten.
«Unglaublich, mit welchen banalen Problemen sich die justiziale Obrigkeit zu befassen hat, und noch unglaublicher sind ihre Lösungsvorschläge, die fernab von jeder historischen Auseinandersetzung liegen.» schrieb ein Leser im Zürcher Tagesanzeiger auf der Internetkommentarplattform.
Heilkundige aus dem Mohrenland brachten uns die moderne Medizin
Zu erinnern ist, die Bezeichnung Mohr wurde auch anerkennend genutzt. Es erinnerte an die Heilkundigen aus dem Mohrenland, aus Nordafrika, Arabien und Spanien die uns die moderne Pharmazie brachten. Darum gab es die Mohrenapotheken. Die Araber entwickelten im Nahen Osten und auch in Spanien ein medizinisches Spezialistentum und eine Krankenpflege von einer Qualität, wie sie im Westen erst im 19. Jahrhundert wiederzufinden waren. Die Medizin hatte dort schon eine gewisse naturwissenschaftliche Grundlage. Die Mediziner aus dem Morgenland waren damals besser als die Ärzte in Europa die oft immer noch quacksalberten.
Das zeigte sich auch während der Pest die Europa heimsuchte. Der Reformator Johannes Calvin (1509 – 1564), meinte zwar die Pest sei nicht Gottes Werk wie viele glaubten, sondern sei eine Verschwörung böser Menschen. Unter Calvin wurden diese „bösen Menschen“ gefoltert und wegen Pestverbreitung in Genf zum Tode verurteilt.
Gerichte sollten sich um andere Dinge kümmern, zum Beispiel:
Mit der widerrechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen in unterirdischen Zivilschutzanlagen. Nach dem Baugesetz ist das Wohnen in unterirdischen Verließen verboten. Jeder Wohnraum muss eine Fensterfläche von 10 Prozent der Bodenfläche aufweisen. (1)
Zivilschutzanlage an der Turnerstrasse in Zürich in die Flüchtlinge gebracht werden. (Foto Heinrich Frei)
Die Justiz in der Schweiz darf sich nicht mit den verbotenen direkten und indirekten Investitionen in Firmen befassen die verbotene Waffen herstellen. Das sind chemische, nukleare, Streubomben und Antipersonenminen. Trotz diesem Verbot im Kriegsmaterialgesetz investieren nämlich helvetische Banken Versicherungen und Pensionskassen in Rüstungskonzerne, die solche verbotenen Waffen herstellen. (2)
Die Gerichte müssen aber aktiv werden, wenn eine arme Frau für einige Franken Lebensmittel mitnimmt, ohne zu bezahlen oder wenn eine 75-jährige Drehorgelfrau in Oerlikon auf dem Marktplatz ohne Bewilligung spielt.
Die justiziale Obrigkeit akzeptiert es, dass Asylbewerber pro Tag zum Beispiel im Kanton Aargau nur 8 Schweizerfranken für Essen, Trinken und Hygiene-Artikel pro Tag erhalten und 1 Franken als Taschengeld. Wo bleiben da die Menschenrechte? Wie soll man mit 9 Franken in einem dem teuersten Land der Welt Essen? Betteln? Von der abgelegenen Asylunterkunft auf dem Land In die Stadt Zürich laufen und Anstehen bei der Ausgabe von Suppe und Lebensmitteln bei der Europaallee beim Zürcher Hauptbahnhof?
Fussnoten
(1) Keine Unterbringung von geflüchteten Kindern und ihren Familien in Luftschutzbunkern! – IFOR Schweiz – MIR Suisse
(2) Rheinmetall – Das skrupellose Geschäft mit dem Tod
Hat der Mohr in Zürich wirklich ausgedient?
Von Heinrich Frei
nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27498
Heinrich Frei