Zivildienstverweigerung und Verletzung der Kriegsmaterialverordnung. Es wird mit verschiedenen Ellen gemessen

Das Bezirksgericht Dietikon hat einen 31-jährigen Zivildienstverweiger zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Urteil (GG120010 vom 16.05.12) ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Prozess gegen den Zivildienstverweigerer hatte bereits im vergangenen Mai unter dem Einzelrichter Bruno Amacher in Dietikon stattgefunden. Der Beschuldigte hatte im Oktober 2011 einem Aufgebot zum Zivildienst bewusst keine Folge geleistet und dies mit einem „unumstösslichen Gewissensentscheid und Wahrung seiner Identität“ begründet. Er stehe nicht für „staatliche Zwangsarbeit“ zur Verfügung, stellte er fest. Bis ins Jahr 2009 hatte er bereits 77 Tage Zivildienst geleistet, bevor er verweigerte. Schon damals wurde er wegen Zivildienstverweigerung verurteilt, zu einer bedingten Geldstrafe von fünfzig Tagessätzen à dreissig Franken.

Gehorsam ist erste Bürgerpflicht. – Der Staat denkt und lenkt. – Wenn die Obrigkeit etwas befiehlt, hat der Bürger zu gehorchen, ohne Wiederrede. In der Zeit des Kalten Krieges wurden hierzulande Militärverweigerer von Divisionsgerichten der Armee zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Bis zu zwei Jahren mussten sie manchmal ins Gefängnis. – Es gab einige die sich in der Haft umbrachten, oder hinter Gitter geisteskrank wurden. – Erst Mitte der Neunzigerjahre wurde gnädigst in der Schweiz ein ziviler Ersatzdienst eingeführt, wie ihn andere Länder schon seit Jahrzehnten kannten. Bestraft werden die Zivildienstleistenden immer noch, denn sie müssen einen anderthalb Mal längeren Dienst leisten als ein Soldat.

In gewissen Fällen nimmt der Staat die Gehorsamspflicht gegenüber Gesetzen und Verordnungen jedoch nicht so genau. Laut der Verordnung über den Export von Kriegsmaterial wäre es zum Beispiel klar verboten an Staaten, die „in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind“ oder welche „die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen“ Kriegsmaterial zu liefern. Trotzdem gibt der Bundesrat Kriegsmaterialexporten an Golfdiktaturen wie Saudi-Arabien, Katar, dem Arabischen Emiraten und Bahrein seinen Segen. Auch die Türkei, Pakistan und die immer wieder Krieg führenden Nato Staaten sind mit dem Segen unserer Regierung gute Kunden der helvetischen Rüstungsindustrie, sogar der subventionierten Rüstungsbetriebe des Bundes, die Ruag darf diesen Staaten Rüstungsgüter liefern.

Wie 70 Rechtsgelehrte vor drei Jahren zu dieser Sache Waffenexport erklärten, hat der Bundesrat wiederum seine eigene Gesetzgebung missachtet, indem er den Begriff des bewaffneten Konfliktes nach Gutdünken interpretiert. In einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard hielten sie fest: „Der Bundesrat hat den Begriff des bewaffneten Krieges umdefiniert, um in mehr Länder exportieren zu können“, wie Prof. Marco Sassòli und die anderen Rechtsgelehrten schrieben. – Zu einem Prozess wegen der Verletzung der Kriegsmaterialverordnung wird es jedoch nie kommen. Die Justiz schlägt lieber bei Zivildienstverweigerern zu. Zum Glück sind aber, hoffe ich, die meisten Juristen nicht so „gut erzogen“ und so brav, dass sie nur gegen oben buckeln und gegen unten treten.

 

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