Wieder krasse Verletzung der Kriegsmaterialverordnung in der Schweiz

Seit gut vier Jahren kennt die Schweiz klare Regeln: Es darf kein Kriegsmaterial verkauft werden in Länder, die in Kriege verwickelt sind, die systematisch Menschenrechte verletzen oder deren Behörden die Waffen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Zivilbevölkerung einsetzen. Diese klaren Regeln wurden 2012 überhaupt nicht eingehalten. Obwohl Nato Staaten in Afghanistan weiter Krieg führten, exportierte die Schweiz diesen Staaten, Deutschland, Grossbritannien, Frankreich, den USA usw. weiter grosse Mengen Rüstungsgüter. Nach Deutschland wurden für 245 Millionen Fraken Kriegsmaterial verkauft, nach den Arabischen Emiraten, einer Diktatur, für 132 Mio. Fr., nach den USA für 32 Mio. Fr., nach Indien, einem Land in dem viele Menschen hungern, für rund 27 Mio. Fr. Das fundamentalistische Saudi-Arabien erhielt für 24 Mio. Fr. Waffen aus der Schweiz, Grossbritannien für 20 Mio. Spanien, in dem über 50 Prozent der Jungen arbeitslos sind, kaufte in der Schweiz für 18 Mio. Fr. Rüstungsgüter. usw.

Die Nato und arabische Staaten führten im letzten Jahr auch in Libyen Krieg. Vorher wurde dieses diktatorische  Regime in Libyen auch vom Westen aufgerüstet. Trotzdem die Nato Libyen bombardierten, angeblich um die Zivilbevölkerung zu schützen, wurden die Schweizer Waffenexporte an die in Libyen kriegführenden NATO Staaten und an arabische Staaten weitergeführt. War dies ganz einfach wieder ein “gerechter”, “christlicher” Krieg der Nato wie in Afghanistan für den Kriegsmaterial geliefert werden durfte, trotz den Bestimmungen der Kriegsmaterialverordnung die die dies klar verbieten würde?

Auch nachdem Saudi-Arabien in Bahrein mithalf die Demokratiebewegung militärisch zu niederzuschlagen, wurden die Schweizer Rüstungsexporte an Saudi-Arabien fortgesetzt.

Der Bundesrat hält in Sachen Waffenexporten seine eigenen Gesetze und Verordnungen seit Jahren nicht ein. 70 Rechtsprofessoren stellten vor vier Jahren fest, laut der Verordnung über den Export von Kriegsmaterial der Eidgenossenschaft ist der Export an Staaten verboten, “die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind oder an Staaten welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen”.

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