Schweizer Volksinitiative: Stopp der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten

Louise Schneider: Kein Geld für Waffen

Die 86-jährige Louise Schneider hat am 11. April des letzten Jahres eine Absperrung bei der Schweizer Nationalbank in Bern besprayt, um gegen die Kriegsgeschäfte der Schweizer Nationalbank, von Banken, Versicherungen und Pensionskassen zu protestieren. Die Polizei verhaftete sie anschliessend. «Ich habe mich schon immer gegen Krieg und Armut starkgemacht. Aber solange es Waffen gibt, wird sich nichts ändern», sagte Louise Schneider. Deshalb sprayte sie «Geld für Waffen tötet» an diesem Dienstagmorgen an die Wand. (1) und (2)

   

Louise Schneider (86) besprayt Absperrung bei der Schweizer Nationalbank in Bern (Bild GSoA) und Louise Schneider wird nach der Sprayaktion verhaftet und abgeführt (Screenshot Film 20min)

Schweizer Nationalbank: 2 Milliarden Franken für Atombomben

(1,73 Milliarden Euro)

Thomas Jordan, seit 2012 Präsident des Direktoriums der Nationalbank (SNB), wird von der Polizei nicht wie Louise Schneider verhaftet. Er wird in Ruhe gelassen, trotzdem «seine» Nationalbank sich Ende 2017 mit fast 2 Milliarden Franken (1,72 Milliarden Euro) an Herstellern von Nuklearwaffen in den USA beteiligte. Im Sommer lagen die Investitionen noch bei 1,2 Milliarden (1,03 Milliarden Euro), vor zwei Jahren betrugen sie erst 600 Millionen, (516,48 Millionen Euro) schreibt Andreas Schmid in der NZZ am Sonntag vom 27.1.2018 (3)

Atomwaffen wie Streubomben und Antipersonenminen gehören nach dem Schweizer Kriegsmaterialgesetz zu der Kategorie «Verbotenes Kriegsmaterial»

Atom-Deals: Aufsichtsbeschwerde gegen Nationalbank-Direktorium

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ist jetzt mit einer Aufsichtsanzeige gegen das Nationalbank-Direktorium an den Bankrat gelangt. Diese Friedensorganisation verlangt, dass die Nationalbank ihre Beteiligung im Wert von derzeit über 500 Millionen Franken (430,40 Millionen Euro) am US-Rüstungskonzern Boeing verkauft. Das Unternehmen sei führend in der Entwicklung und Produktion von Kernwaffen, woraus die Nationalbank finanziellen Nutzen ziehe.

Bankratspräsident Jean Studer – er war einst Neuenburger sozialdemokratischer Ständerat und Regierungsrat – beschied der Gruppe, er habe keinen Grund zur Annahme, dass die Anlagepolitik und einzelne Investitionsentscheide der Schweizerischen Nationalbank gegen die massgebenden Gesetze und Vorgaben verstossen könnten. Der SP-Politiker Jean Studer ignoriert jedoch das Kriegsmaterialgesetz:

Im Kriegsmaterialgesetz der Schweiz, unter 2, «Kapitel «Verbotenes Kriegsmaterial» ist festgeschrieben, dass es verboten ist «Kernwaffen biologische oder chemische Waffen (ABC-Waffen) zu entwickeln, herzustellen, zu vermitteln, zu erwerben, jemandem zu überlassen, ein-, aus-, durchzuführen, zu lagern oder anderweitig über sie zu verfügen.»

Auch die «direkte und indirekte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial (ABC-Waffen)» ist klar nach dem Kriegsmaterialgesetz untersagt. In diesem Gesetz ist nicht davon die Rede, dass als offiziell deklarierte Kernwaffen-Staaten, wie zum Beispiel, China, Russland, USA, Frankreich, Grossbritannien von diesem Finanzierungsverbot ausgenommen sind. (4) und (5)

Start der Volksinitiative «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» (Bild: GSoA)

 Zur Initiative:

«Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Am 11. April 2017 wurde von verschiedenen Friedensorganisationen in der Schweiz eine Volksinitiative für ein «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» gestartet. (6) (7) Die Initiative fand breite Unterstützung unter anderem auch durch die Grünen und durch die Sozialdemokratischen Partei der Schweiz. Die Sammelfrist läuft am 11. Oktober 2018 ab. Bis dahin müssen die Initianten 100’000 beglaubigte Unterschriften zusammenbringen. Bisher wurden 90’000 Unterschriften gesammelt, wie mir Magdalena Küng, Sekretärin Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), geschrieben hat. Bis zur Einreichung der Initiative müssen noch 25‘000 Unterschriften gesammelt werden.

Keine «moralischen Vorschriften» bei Geschäften mit dem Krieg, wie bei Coca-Cola doch auch nicht?

Der freisinnige Nationalrat Beat Walti hält diese Initiative eines Verbotes der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten nicht für sinnvoll: «Bei solchen Wirtschaftsfragen moralische Vorschriften vorzuschreiben, macht keinen Sinn.» Er erläutert mit einem Beispiel: «In einem nächsten Schritt könnte man dann auch vorschreiben, dass nicht mehr in Coca-Cola investiert werden darf. Übergewicht führt zu tausenden Toten weltweit. Wo ist denn da die Grenze?» Zudem stören ihn auch mögliche Probleme bei der Umsetzung, etwa wie das Ganze überprüft werden sollte. (2)

Deutschland gegen Verhandlungen zum Verbot von Atomwaffen

Schweiz enthält sich der Stimme

Nicht nur bürgerliche Politiker in der Schweiz sind gegen moralische Vorschriften beim Geschäft mit dem Krieg. In der UNO enthielt sich auch die offizielle Schweiz der Stimme beim Antrag Verhandlungen aufzunehmen über «Das Voranbringen multilateraler Verhandlungen über die nukleare Abrüstung». 71 Jahre nach dem Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki in Japan hatte die Uno-Vollversammlung nämlich mit grosser Mehrheit die «Aufnahme von Verhandlungen über das Verbot dieser Massenvernichtungswaffen» beschlossen. Für eine entsprechende Resolution stimmten in der Nacht zum Freitag, vom 27. auf den 28. Oktober 2016, 123 Staaten der 193 Uno-Mitglieder. 38 Länder, darunter Deutschland stimmten Nein. 16 Staaten enthielten sich der Stimme, darunter die Schweiz, wie der Journalist Andreas Zumach bei Infosperber geschrieben hat. (8)

Verbot von Nuklearwaffen, bevor es zu spät ist

«Es ist verblüffend, dass Atomwaffen, die zerstörerischsten aller Waffen, die einzigen Massenvernichtungswaffen sind, die nie einem rechtsverbindlichen Vertrag zum Verbot ihrer Anwendung ihres Besitzes unterworfen worden sind», schrieb Carla Stea in ihrem Artikel «Die reale Gefahr des Atomkriegs: Wird die Resolution der Generalversammlung zum Verbot von Nuklearwaffen irgendetwas ändern, bevor es zu spät ist?», am 28. Oktober 2016 bei Global Research Kanada (9)

Rheinmetall Bomben für die Welt, auch für den Krieg im Jemen

Heute investieren viele Pensionskassen der Schweiz, wie auch die Schweizer Nationalbank, Banken und Versicherungen scham- und skrupellos in Firmen die Kriegsmaterialien herstellen, wie zum Beispiel in den grössten deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall, der auch in der Schweiz produziert. Rheinmetall fertigt auch Bomben für den Krieg im Jemen. Kürzlich zeigte das Erste Deutsche Fernsehen diese kriminellen Deals von Rheinmetall im Film «Bomben für die Welt». (10)

Erstes Deutsche Fernsehen: Dokumentarfilm «Bomben für die Welt»

Atomangriff auf Sowjetunion war vor Ende des Zweiten Weltkrieges geplant

Die Planung des Atomkrieges gegen die Sowjetunion begann im Jahr 1945. Bereits im September 1945 hatte das Pentagon die Auslöschung der SU durch einen koordinierten Angriff gegen deren grossstädtischen Gebiete ins Auge gefasst.

Alle Grossstädte (major cities) der SU waren als Ziele aufgelistet. Die Tabelle unten (im Text des Artikels von Chossudovsky) kategorisiert jede Stadt nach Grösse in Quadratmeilen und Zahl der benötigten Bomben, um die ausgewählten städtischen Gebiete zu zerstören.

Sechs Atombomben wären nötig, um jede der bestimmten Grossstädte, einschliesslich Moskau, Leningrad (St. Petersburg), Taschkent, Kiew, Charkow, Odessa zu vernichten.

Das Pentagon schätzte die Gesamtzahl der nötigen Bomben auf 204 um die SU von der Landkarte zu löschen. Die Ziele für Atombomben-Angriffe umfassten sechsundsechzig der grössten Städte. (11)

Heute sind 16 300 nukleare Sprengköpfe vorhanden

Heute weiss man, der Einsatz von 204 Atombomben der USA hätte auf der Erde einen nuklearen Winter ausgelöst, gefolgt von weltweiten Hungersnöten. Heute sollen weltweit 16 300 nukleare Sprengköpfe vorhanden sein, darunter seien rund 4 000 im einsatzbereiten Zustand, heisst es.

Studien zeigten: Wenn 100 Atombomben zum Einsatz kämen, die heute jeweils zehnmal stärker sind als die Hiroshima Bombe, würde diese weltweit eine grossen Temperaturabfall zur Folge haben, Ernteausfälle wäre die Folge mit hunderten von Millionen Hungertoten und einer radioaktiven Verseuchung der Atmosphäre. Auch viele Atomkraftwerke könnten durch eine solche nukleare Katastrophe wie Tschernobyl und Fukushima ausser Kontrolle geraten. (12) (13)

Fussnoten:

(1) http://m.20min.ch/schweiz/bern/story/30169290

(2) https://www.gsoa.ch/newspaper/louise-schneiders-auftrag/

(3) https://nzzas.nzz.ch/schweiz/gsoa-zeigt-nationalbank-an-ld.1351793

(4) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960753/index.html

(5) «Finanziere keine Atombomben, Streubomben, Anti-Personenminen und überhaupt kein Kriegsmaterial», Von Heinrich Frei, http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24180

(6) Initiativtext «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 107a Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten

1 Der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge ist die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt.

2 Als Kriegsmaterialproduzenten gelten Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Davon ausgenommen sind Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen und deren zugehörige Munition.

3 Als Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten gelten:

  1. die Gewährung von Krediten, Darlehen und Schenkungen oder vergleichbaren finanziellen Vorteilen an Kriegsmaterialproduzenten;
  2. die Beteiligung an Kriegsmaterialproduzenten und der Erwerb von Wertschriften, die durch Kriegsmaterialproduzenten ausgegeben werden;
  3. der Erwerb von Anteilen an Finanzprodukten, wie kollektiven Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten, wenn diese Finanzprodukte Anlageprodukte im Sinne von Buchstabe b enthalten.

4 Der Bund setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene dafür ein, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten.

Art. 197 Ziff. 12

  1. Übergangsbestimmung zu Art. 107a (Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten)

1 Treten innerhalb von vier Jahren nach Annahme von Artikel 107a durch Volk und Stände die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.

2 Nach Annahme von Artikel 107a durch Volk und Stände dürfen keine neuen Finanzierungen gemäss Artikel 107a mehr getätigt werden. Bestehende Finanzierungen müssen innerhalb von vier Jahren abgestossen werden.

(7) Volksinitiativen in der Schweiz

Bei einer eidgenössischen Volksinitiative verlangen Schweizer Stimmberechtigte eine Revision der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Damit eine Volksinitiative auf Bundesebene zustande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Ist dies erreicht, so kann schliesslich – zumeist zwei bis drei Jahre später – das gesamte Schweizer Stimmvolk an der Urne zur entsprechenden Vorlage Stellung nehmen. Wie jede Verfassungsänderung erfordert auch die Annahme einer eidgenössischen Volksinitiative nebst der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden ebenfalls das Ständemehr (Mehrheit der Kantone). https://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_%28Schweiz%29

(8) http://www.infosperber.ch/Artikel/Politik/UNO-Nuklearwaffen-Abstimmung-Schweiz

(9) «Die reale Gefahr des Atomkriegs: Wird die Resolution der Generalversammlung zum Verbot von Nuklearwaffen “irgendetwas ändern, bevor es zu spät ist?», am 28. Oktober 2016 bei Global Research

https://www.globalresearch.ca/die-reale-gefahr-des-atomkriegs-wird-die-resolution-der-generalversammlung-zum-verbot-von-nuklearwaffen-irdendetwas-andern-bevor-es-zu-spat-ist/5553453

(10) http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/bomben-fuer-die-welt-video-102.html

(11) “Lasst uns die Sowjet Union von der Landkarte tilgen” 204 Atombomben gegen grosse Städte US-Atomangriff gegen die UdSSR vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs geplant, By Prof Michel Chossudovsky, November 11, 2017

https://www.globalresearch.ca/last-uns-die-sowjet-union-von-der-landkarte-tilgen-204-atombomben-gegen-grose-stadte-us-atomangriff-gegen-die-udssr-vor-dem-ende-des-zweiten-weltkriegs-geplant/5617574

(12) http://www.zeit.de/2012/25/Interview-Robock

(13) https://de.wikipedia.org/wiki/Nuklearer_Winter

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