Schweizer Rüstungsindustrie produziert Flüchtlinge

Nach dem Flüchtlingsdrama in Österreich wird gefordert, man müsse gegen die Schlepper vorgehen. 71 Menschen erstickten in einem Lastwagen in Österreich. Wie bei einer Zahnbehandlung müsste das Flüchtlingsproblem aber vor allem bei der Wurzel angegangen werden, nicht so sehr bei den Schleppern. Unter den faulen Zähnen müssten die Eiterherde entfernt werden: der Krieg. Kriege werden durch Waffenexporte der Industrieländer angeheizt, auch durch die Schweiz.

Das Schweizer Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung verbieten schon seit Jahrzehnten unmissverständlich Rüstungslieferungen an Staaten die Kriege führen.

„Auslandgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 des Kriegsmaterialgesetzes (also mit Kriegsmaterial) werden nicht bewilligt, wenn:

  1. a) das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.“

Trotz dieser klaren Bestimmungen wurden in den letzten Jahrzehnten ständig Schweizer Rüstungsgüter an Staaten verkauft die Kriege führten, manchmal sogar an beide Kriegsparteien. Zum Beispiel wurden sowohl dem Iran wie dem Irak Pilatus-Flugzeuge und andere Kriegsgeräte geliefert.

Für Schweizer Juristen ist die Beihilfe zum Mord durch Kriegsmaterialexporte ein Tabu, da wollen sie sich nicht die Finger verbrennen. (1) Die Justizbehörden reichten gegen die politischen Behörden und Firmen nie Strafanzeigen ein, die es zu verantworten hatten, dass der irakischen Armee Pilatus Flugzeuge verkauft wurden, die dann dazu verwendet wurden Giftgasbomben abzuwerfen. Die Justiz wurde auch nicht aktiv, als Waffenexporte an die USA und ihre Nato Verbündeten geliefert wurden, obwohl die USA und NATO Staaten immer wieder Kriege führten: In Vietnam, Laos, Kambodscha, auf dem Balkan, in Afghanistan, im Irak, in Somalia, in Libyen und jetzt in Syrien und wieder im Irak. Diese Kriege forderten Millionen Tote, und Millionen Menschen wurden durch diese Kriege zu Flüchtlingen gemacht.

Unser Land gehörte 2014 nach Israel gerechnet pro Kopf der Bevölkerung zu dem grössten Waffenexporteur der Welt. (Laut den Zahlen des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI))

Wer Frieden will, darf kein Kriegsmaterial exportieren. Kriegsmaterialexport ist Beihilfe zum Mord.

Ich verfolge die Waffenexporte seit über vierzig Jahren. 1983 stellte ich die Statistiken für unser Buch „Waffenplatz Schweiz, Beiträge zur schweizerischen Rüstungsindustrie und Waffenausfuhr“ zusammen, der Jahre 1975 – 1982. (Herausgeber des Buches: Tagungssekretariat „Für das Leben produzieren“) Schon damals, vor 40 Jahren, waren Rüstungslieferungen Staaten die Kriege führen klar verboten, wie heute auch. In dieser Statistik des Bundes, die ich damals für unser Buch zusammenstellte, war zu sehen, dass die Schweiz ständig Rüstungsgüter an Staaten verkaufte die Kriege führten. Der Iran, die USA, Grossbritannien und andere Nato Staaten waren in diesen Jahren die besten Kunden der helvetischen Rüstungsindustrie. Die Schah-Diktatur im Iran erhielt 1975 für 119 Millionen Franken Schweizer Kriegsmaterial und 1976 für 115 Millionen Franken.

(1) Waffenexport ist Beihilfe zum Mord:

Beihilfe zu Mord und Totschlag sind Offizialdelikte. Bei Offizialdelikten muss kein Strafantrag eingereicht werden, der Täter oder die Täterin muss von Amtes wegen verfolgt werden. Wie es scheint aber nicht im Krieg, wenn mit Schweizer Waffen getötet wird. Eigentlich wären Waffenexporteure und ihre Helfershelfer in Politik und Wirtschaft aber strafrechtlich verantwortlich für ihr Tun. Sie hätten keinen Freipass für ihre Tätigkeit. Auch für sie würde Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gelten, nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten, die unter Artikel 25 des Strafrechts fallen, ist auch derjenige welcher „zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet“, wer also auch „vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert“. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75 bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar. Mit Schweizer Waffen, Bomben und Munition wurde und wird in Kriegen getötet. – Der Bundesrat wurde zum Beispiel immer wieder gewarnt Saddam Hussein, Diktaturen in Mittelamerika und dem Tschad Pilatus Flugzeuge zu verkaufen und Staaten die Kriege führten Waffen und Munition. Die RUAG verkauft Nato Staaten die in Afghanistan, in Afrika und jetzt auch im Irak und in Syrien Krieg führen, auch heute weiter Munition und andere Rüstungsgeräte von ihren Waffenfabriken im In- und Ausland aus. – Kriegsmaterialexport ist Beihilfe zum Mord, auch wenn die Bundesrätinnen und Bundesräte diesen Geschäften den Segen geben. (Siehe auch „Die Strafrechtliche Verantwortlichkeit von schweiz. Kriegsmaterialexporteuren“ Lizentiatsarbeit bei Prof. Dr. G. Jenny von Reto Locher, September 2000 und Artikel in der Zeitschrift Plädoyer 5/05)

 

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