Man nimmt Tod oder Geisteskrankheit in Gefängnissen so oder so in Kauf

„Man muss den Tod in Kauf nehmen“ heiss es im Zusammenhang mit dem Hungerstreik eines 32-jährigen Mannes der sich im Gefängnis Bostadel in Menzingen im Kanton Zug Mitte April 2013 zu Tode gehungert hatte. Er wurde auf Grund einer Patientenverfügung die er unterschrieben hatte nicht zwangsernährt und starb. Der Häftling hatte Angst für immer verwahrt zu werden. Als er verhungerte war der Gerichtsentscheid über die Verwahrung noch offen (*)

Auch sonst wird im heutigen Strafvollzug der Tod in Kauf genommen, auch ohne Hungerstreik. In Gefängnissen gibt es sehr viele Suizide. Die Schweiz gehört im internationalen Bereich zu den Ländern mit den höchsten Suizidraten hinter Gittern. In Gefängnissen nimmt man auch in Kauf, dass viele Insassen psychisch krank werden. Der Mensch erträgt es nicht monatelang in einer Zelle eingesperrt zu werden. Auch ein Hund oder ein Pferd werden krank wenn man sie einsperrt.

Ich erinnere mich: Unser Freund, der Ortsgruppe des Service Civil International, (http://www.service-civil-international.org/) wurde etwa 1967 in Meilen am Zürichsee einige Monate eingesperrt, wegen eines „verbrecherischen“ Deliktes: Er hatte sich geweigert ins Militär einzurücken, um dort töten zu lernen. Wir besuchten ihn in Meilen. Vor dem mit einem Gitter abgesperrten Korridor des oberen Stockes des Zellentraktes sangen wir das Lied „Alle Gedanken sind frei“. Besonders die dritte Strophe des Liedes sangen wir sehr laut: „Und sperrt man mich ein im finsteren Kerker, das alles sind rein vergebliche Werke. Denn meine Gedanken zerreissen die Schranken und Mauern entzwei: Die Gedanken sind frei!“

Kein Laut aus den etwa zehn Zellentüren im Korridor drang zu uns. Wir wussten nicht, ob unser Freund wirklich dort in einer Zelle sass. – Es war unheimlich.

Gefängnisstrafen sind nicht zu begründen: Im Vordergrund steht beim Einsperren der Gedanke der Sühne und Vergeltung, was mehr schadet als nützt. Gerade ein Gefängnisaufenthalt während der Untersuchungshaft, mit der damit verbundenen Isolation kann einen Menschen noch mehr zerstören, ändert seinen Charakter nicht zum Besseren. Eine Gefängnisstrafe ist fast zu vergleichen mit der früher praktizierten Austreibung des bösen Geistes, des Teufels. Nicht wenige Menschen die eingesperrt werden, ertragen die Isolation im Gefängnis nicht, sie drehen durch oder werden körperlich krank. Das hinter Gitter setzen von Menschen ist eine mittelalterliche Methode, wie die unsäglichen Strafen des islamischen Rechts der Scharia: Dieben Hände abhaken, Ehebrecherinnen steinigen. Es gibt heute andere Wege, als Kerker, Teufelsaustreibung und Scharia, um die Gesellschaft zu schützen und um Täter zu bessern.

Vergessen ist August Aichhorn. Aichhorn hatte nach dem Ersten Weltkrieg in Oberhallabrunn in Österreich eine Anstalt für verwahrloste Knaben aufgebaut. Das Grundprinzip nach dem August Aichhorn handelte war, dass defizitäre Persönlichkeiten weder durch Strafen noch durch Aggressionen noch durch Lob verändert werden. Aichhorns Prinzip der Gewaltlosigkeit ist auch heute noch von grosser Bedeutung, müsste auch für Erwachsene gelten. Durch die Nichtanwendung von Gewaltmassnahmen erreichte Aichhorn in Oberhollabrunn eine dauerhafte Besserung von aggressivem Verhalten Dissozialer. (**)

(*) Der 32-jährige Mann der im Gefängnis Bostadel umgekommen ist, wollte mit seiner Essenverweigerung die Freilassung aus einer Haftstrafe erwirken, zu der er wegen Delikten gegen Leib und Leben verurteilt worden war. Zuvor hatte er eine Patientenverfügung unterschrieben, die es den Behörden untersagte, ihn zwangsweise zu ernähren. Er hatte Angst für immer verwahrt zu werden: Der Zuger Vollzugs- und Bewährungsdienst hatte Mitte 2012 beim Strafgericht den Antrag gestellt, die Verwahrung zu prüfen. Dies, nachdem sich der Häftling geweigert hatte die verordnete stationäre therapeutische Massnahme zu absolvieren. Als der Häftling verhungerte war der Gerichtsentscheid noch offen. (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-Mann-der-sich-zu-Tode-hungerte/story/18099013

(**) August Aichhorn, Verwahrloste Jugend: Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung; 10 Vorträge zur ersten Einführung (Vorwort von Sigmund Freud), Wien: Internationaler Psychoanalytischer Verlag, 1925, zuletzt: 11. unverändert. A. Bern: Huber, 2005, ISBN 3456842600 – auch auf englisch, französisch und spanisch erschienen

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